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Allgemeines und Verhalten als Schutz gegen Einbruch: +++ Einbruchschutz durch Grundstücksgestaltung und bedachtes Verhalten der Bewohner +++

Nach dem Lesen dieses Artikels werden Sie vermutlich nicht nur Ihr Grundstück, sondern auch die Ihrer Nachbarn, Verwandten und Bekannten mit anderen Augen sehen, nämlich mit dem Blick eines Einbrechers.

Stellen Sie sich vor, sie „müssten“ einbrechen. Gehen Sie durch Ihre Siedlung und schauen für
ca. 30 Sekunden in die Einfahrt, und den Eingangsbereich eines Grundstücks. Suchen Sie gezielt nach Hinweisen auf Abwesenheit der Bewohner dieses Gebäudes. Wirklich nur 30 Sekunden. Sie brauchen nicht länger!

  • Sind am Gebäude Fenster gekippt?
  • Sind die Rollläden in der richtigen Stellung?
  • Brennt bei Dämmerung oder Dunkelheit irgendwo Licht?
  • Ist Bewegung im Haus erkennbar?
  • Sind Briefkasten oder Zeitungsrolle geleert?
  • Können Sie eine leere Garage oder einen Carport ohne Fahrzeug erkennen?

Das reicht schon aus, um sich ziemlich sicher zu sein, dass niemand daheim ist.

Wenn nun durch einen nicht vorhandenen oder niedrigen Zaun oder eine offene Hof- oder Gartentür das Grundstück ungehindert betreten werden kann, müssen Sie nur noch prüfen, ob durch Bepflanzung oder Mauern ein ausreichender Sichtschutz zum Nachbarn vorhanden ist und schon haben Sie das ideale Objekt für Ihren fiktiven Einbruch gefunden. Sie werden erstaunt sein, wie einfach und schnell Sie diese Eindrücke in diesen 30 Sekunden umsetzen können. Genau das machen die Einbrecher im Vorbeigehen auch. Nur für sehr hochwertige Gebäude und Gewerbebetriebe nehmen diese sich mehr Zeit, um den Idealen Zeitpunkt des Einbruchs abzuwägen. Genau aus diesem Grund kommt es häufig vor, dass ausgerechnet in den
15 Minuten, in denen das Kind zum Kindergarten gebracht oder kurz eingekauft wurde, der Einbrecher sich in Ihrem Haus nach stehlenswertem umsieht.

Sie können mit einfachen Mitteln, die wenig oder gar kein Geld kosten, Ihr Haus für den Einbrecher unattraktiv machen, so dass dieser vielleicht das Nachbarhaus wählt.

Geben Sie keine Hinweise auf Abwesenheit.

Rollläden sollten zur richtigen Zeit in der normalen Stellung sein. Nachts unten, Tags oben. Dies können Sie durch elektronische Steuerungen, aber auch durch Nachbarschaftshilfe erreichen.

In der dunklen Jahreszeit nutzen Sie Zeitschaltuhren und Licht, um Anwesenheit am frühen Abend vorzutäuschen.

Sie können auch Radios oder Fernsehsimulatoren mittels Zeit- oder Dämmerungsschalter steuern.

Wenn vorhanden verschließen Sie die Gartentüren und –tore, um ungebetene Gästen zu vermitteln, dass Sie das Grundstück nicht betreten dürfen. Es ist nicht verboten, außer Sie machen dies „deutlichst“ durch Wort, Schrift oder Bild kenntlich, einen frei zugänglichen Hof oder Gartenbereich zu betreten. Um einen Hausfriedensbruch zu begehen, muss in den meisten Fällen ein deutlicher Ausschlusswillen des Berechtigten erkennbar gemacht worden sein, dies kann z. B. durch eine sogenannte „Einfriedung“, also Zaun oder dichte Hecke und verschlossene Türen erfolgen. Auch Gartentüren sollten geschlossen sein und mittels Gegensprechanlage und Türöffner überwacht werden.

Räumen Sie Gegenstände weg und sichern solche, die ein Einbrecher als Aufstiegshilfe nutzen könnte. Mülltonnen, Papiertonnen und leere Wassertonnen können dazu dienen. Sichern Sie eventuell vorhandene Leitern am Grundstück und sprechen Sie auch den Nachbarn darauf an, diese abzusichern. Ein auf den Gartentisch auf der Terrasse gestellter Gartenstuhl ermöglicht für einen einigermaßen gelenkigen Täter den Aufstieg auf den darüber liegenden Balkon!

Außenbeleuchtung sollten Sie schon aus Gründen des Unfallschutzes in allen Bereichen mittels Bewegungsmelder vorhalten, in denen Sie selbst auch bei Dunkelheit unterwegs sein könnten. Das gilt nicht nur für den Hof und Hauseingangsbereich sowie die Garage, sondern auch für Keller- oder sonstige Nebeneingänge. Beleuchtung als Sicherheitsfaktor muss sehr hell und schnell startend (z. B. Halogen oder LED) ausgeführt werden.

Im Gartenbereich sollten Sie prüfen, ob hier eine Außenbeleuchtung Sinn macht. Man spricht ja umgangssprachlich auch vom „lichtscheuen Gesindel“, deshalb ist es sinnvoll auch in diesem Bereich ausreichend starke Lampen mittels Bewegungsmelder anzubringen. Das Licht muss aufgrund der Helligkeit den Nachbarn aber auffallen. Wenn jedoch niemand in den Garten blicken kann, weil die Hecke zu hoch ist, oder langsam startende Energiesparlampen verwendet werden, freut sich der Einbrecher vermutlich eher, dass er einen beleuchteten Tatort vorfindet!? Der auffallende Effekt ist auch nicht gegeben, wenn jedes Tier im Garten das Licht einschalten kann; erkundigen Sie sich deshalb nach sogenannten „kleintierimmunen“ Bewegungsmeldern.

Denken Sie auch an Ihre Außensteckdosen. Diese sollten Sie gegen einen Angriff auf Ihre Stromversorgung zweipolig, also auch den Nullleiter, von der Stromversorgung trennen, damit Ihre Stromversorgung von außen nicht sabotiert werden kann. Gleiches gilt für die Außenbeleuchtung.

Für Ihr eigenes Verhalten erhalten Sie zwar keine Förderung vom Staat, dafür aber vielleicht ein gutes Verhältnis und Vertrauen zu Ihren Nachbarn. Nachbarschaftshilfe und aufmerksame Nachbarn sind im Bereich des Einbruchschutzes in unserem ländlich geprägten Bereich mit die beste Einbruchsprävention.

Informationen zu weiteren Bereichen des Einbruchschutzes erhalten Sie die nächsten Tage hier oder unter www.k-einbruch.de online, sowie selbstverständlich bei Ihrer örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Flyer und Broschüren zur Einbruchsicherung erhalten Sie auf jeder Polizeidienststelle.

Quelle: Armin Knorr, Kriminalhauptkommissar Kriminalpolizeiinspektion Ansbach