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Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am Dienstagabend, 27.04.2021 hat die Staatsregierung eine Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

baymbl-2021-291 BayIfsMV_12 Änderung 27.04.2021

Wesentliche Änderungen darin sind:

  • die inzidenzunabhängige Öffnung von Ladengeschäften der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben in Angleichung an die Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG: Abstand zu anderen Personen, Maskenpflicht, Beschränkung der zulässigen Personenanzahl pro Quadratmeter in Ladengeschäften. Es besteht keine Pflicht zur Vorlage negativer Tests.
  • Buchhandlungen, Blumenfachgeschäften und Gartenmärkten werden wieder den Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs zugeordnet und dürfen inzidenzunabhängig unter Berücksichtigung der übrigen Vorgaben öffnen.

 

Dienstleistungen und Verkauf sind zu unterscheiden.

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Beratung, Umsetzung individueller Kundenwünsche, kundenspezifische Anpassungen) ist zulässig.
Maßgeblich an der Unterscheidung ist, dass die Beratungsleistung auch gesondert in Anspruch genommen werden, die Anbahnung eines Kaufs dagegen nicht.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Willen des Verordnungsgebers für die Anbahnung des Kaufvertrags die inzidenzabhängigen Regelungen greifen:

  • unter 50 ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr unter den Voraussetzungen eines bestehenden Hygienekonzepts zulässig;
  • zwischen 50 und 100 ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung (Click & Meet) unter der Berücksichtigung weiterer Vorkehrungen möglich;
  • zwischen 100 und 150 müssen Kunden zusätzlich zur Terminvereinbarung ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen.

Bzgl. weiterer Regelungen gilt  §12 der 12. baymbl-2021-291

 

Quelle: Stadt Ansbach