Gehölzpflegearbeiten an Straßen
Das Staatliche Bauamt Ansbach führt im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar wieder Gehölzpflegearbeiten an den Straßenböschungen verschiedener Bundes- und Staatsstraßen durch.
Die Arbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Bestandserhaltung der Straßenbepflanzung notwendig, weil der Bewuchs im Laufe der Jahre entweder zu hoch geworden ist, schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze verdrängen und die Hecke im unteren Stammbereich verkahlt oder überalterte Gehölze mit hohem Totholzanteil auf die Straße zu fallen drohen.
Da die Extremwetterlagen wie Sturm und Starkregen zugenommen haben, besteht für den Verkehrsteilnehmer eine zunehmende Gefahr durch herabbrechende Äste und umfallende Bäume. Um Unfälle zu vermeiden, werden im Bereich der Straßenbegleitgehölze vom staatlichen Bauamt turnusmäßig alle 10 bis 15 Jahre „auf-den-Stock-gesetzt“, d. h. ca. 10 cm über dem Boden abgeschnitten.
Die Sträucher können dann vom Boden aus wieder neu durchtreiben und eine vitale, dichte und verkehrssichere Hecke bilden. Bei jedem Arbeitsgang wird nur etwa 1/3 des Gehölzbestandes mit Abschnitten von etwa 30m Länge bearbeitet. So bleibt den Tieren ausreichend Rückzugsmöglichkeit und die geschnittenen Teilstücke werden schnell wieder besiedelt. Junge, gesunde und erhaltenswürdige Einzelbäume werden als so genannte ‚Überhälter‘ stehen gelassen, so dass sich nach dem Neuaustrieb der zurückgeschnittenen Sträucher eine vielschichtige, vitale Hecke entwickeln kann. Die vielschichtig aufgebaute Hecke ist standsicher, übernimmt vielfältige ökologische Funktionen und prägt das Landschaftsbild.
Was manchmal wie ein radikaler Kahlschlag wirkt, ist bei der Gehölzpflege übliche Praxis. Die Hecke wird aber innerhalb weniger Monate wieder durchtreiben. Das gewohnte Erscheinungsbild einer Straßenböschung mit Heckenbepflanzung stellt sich bereits im Frühjahr nach der Pflegemaßnahme wieder ein, wenn die Gehölze neu durchtreiben.
Quelle: Staatliches Bauamt Ansbach