Betriebe bereiten sich auf 2025 vor – Änderungen in der Sozialversicherung
Neues im Sozialversicherungsrecht
Ansbach, 15. November 2024 – Im kommenden Jahr ändern sich Gesetze und Regelungen in der Sozialversicherung. Betriebe können sich bereits jetzt auf die Neuerungen einstellen. Die AOK in Mittelfranken unterstützt Betriebe und Steuerbüros aus der Region alljährlich mit Informationen und Beratung zum Jahreswechsel.
AOK-Seminar-Angebot
„Regionale Unternehmen und Steuerbüros können erneut von dem praxisnahen AOK-Seminar-Angebot profitieren, das im November startet“, so Volker Rothaug, alternierender Beiratsvorsitzender (Gruppe der Arbeitgeber) bei der AOK in Mittelfranken. Die Erfahrungen aus dem Vorjahr zeigen, dass die Teilnahme-plätze sehr begehrt sind. Aufgrund dieser starken Nachfrage bietet die AOK 50 Online-Seminare als bundesweite Webinare an. „Alle Interessierten erhalten einen Platz, falls nötig werden zusätzliche Termine angeboten“, verspricht Volker Rothaug. Aktuell liegen bundesweit bereits über 25.000 Anmeldungen vor, bayernweit sind es mehr als 6.000 Anmeldungen.
Themen kompakt und praxisnah
In den Online-Seminaren stellen Expertinnen und Experten die wichtigsten Änderungen für das Personal- und Lohnbüro sowie deren Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung vor. Schwerpunktthema ist das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das 2025 weiterentwickelt und um zusätzliche Fälle von Abwesenheiten ergänzt wird. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung hängt von der Elterneigenschaft und Kinderzahl ab. Die AOK gibt einen Ausblick, wie Arbeitgeber diese Angaben digital über die Datenstelle der Rentenversicherung abrufen können und worauf sie beim Meldeverfahren achten müssen.
Trends und Tipps digital verfügbar
Die digitalen Formate bestehen aus Videos zu einzelnen Themenbereichen, vertiefendem Informationsmaterial zum Herunterladen und einem Expertenforum für individuelle Anliegen. Zudem klären externe Fachleute im Expertenforum Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht. Wer jederzeit auf dem aktuellen Kenntnisstand sein möchte, kann zusätzlich die neuesten gesetzlichen Entwicklungen online im AOK-Fachportal für Arbeitgeber nachlesen oder dort das E-Paper Trends&Tipps nutzen. Eine persönliche Beratung ist ebenfalls möglich. „Die bekannten AOK-Ansprechpersonen stehen wie bisher für vertiefende Fragen zur Umsetzung im Betrieb zur Verfügung“, so Volker Rothaug.
Die Online-Seminare starten ab dem 13. November, eine Anmeldung ist möglich unter www.aok.de/fk/jahreswechsel.