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Radverkehrsgesetz der Staatsregierung bringt keine Mobilitätswende

Zwei Wochen vor der Entscheidung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens "Radentscheid-Bayern" entwickeln CSU und FW schädlichen Aktionismus

Ansbach, 25. Mai 2023 – Der Landtag soll nun ein mit heißer Nadel gestricktes Radgesetz der Staatsregierung noch vor der Sommerpause verabschieden. Die Ansbacher Koordinatoren des Volksbegehrens „Radentscheid-Bayern“ kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsentscheidung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird, ohne die Vertreter des Volksbegehrens an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zu beteiligen.

„Dabei hätten CSU und FW hier wertvolle Anleihen nehmen können. So aber fehlen in dem Entwurf entscheidende Punkte für eine bessere und sichere Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur“ sagt Martin Berberich, einer der Ansbacher Sprecher des Radentscheids. „Beim Bienen-Volksbegehren hatte Söder noch auf einen Runden Tisch gesetzt, aber nun probiert er angesichts der anstehenden Landtagswahl einen Alleingang mit seinem kleineren Koalitionspartner.“

Es seien ein paar gute Ansätze vorhanden, die aber über eine Empfehlung nicht hinausgehen und durch unbestimmte Textformulierungen relativiert werden. Außerdem würden im Entwurf der Staatsregierung ein paar Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests berücksichtigt, zum Beispiel in Art. 3 „Beschilderung“ und in Art. 5 „Nachhaltige Flächennutzung“, in dem den Straßenbaubehörden empfohlen wird zu prüfen, ob innerorts unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Fahrbahnen zu Gunsten einer Radverbindung verschmälert werden können.

Insgesamt bliebe der komplette Gesetzentwurf aber zu vage und liege weit hinter dem Gesetzentwurf des Bündnis Radentscheid zurück. „Unsere klaren Ziele für einen besseren und sicheren Rad- und Fußverkehr sind nicht erfüllt. Der Fußverkehr fehlt gänzlich, ebenso die Stärkung des Umweltverbundes.“ Außerdem habe der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer keine ausreichende Priorität, so Berberich.

„Anstatt eines konkreten Ziels zur Steigerung des Radverkehrsanteils zu benennen, wird nun lediglich die Neuausweisung von 1.500 km an Radwegen bis Ende des Jahres 2030 angepeilt. Das wären gerade mal 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Danach gäbe es im Jahr 2030 immer noch erst an 30 Prozent von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Radwege. Bei diesem Tempo wird es über das Jahr 2160 hinaus dauern, bis in Bayern ein sicheres Radwegenetz erreicht wird“, stellt Stadtrat Dr. Bernhard Schmid fest. Auf das in Ansbach noch fehlenden, durchgehenden Radwegenetzes, zum Beispiel nach Leutershausen, Rügland und Herrieden heruntergerechnet, könne sich das sogar noch bis ins nächste Jahrhundert ziehen.

Allein der weitergehende, eindeutig und vollständig formulierte Gesetzentwurf des Radentscheids Bayern beschleunigt die längst überfällige Mobilitätswende.

Martin Berberich, Radentscheid-Ansbach