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Neuhof a. d. Zenn: +++ Alkoholverbot durch Fahranfänger missachtet +++

Am Samstagabend, 25.03.2023 wurde ein 20-jähriger PKW-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei unterzogen.

Hierbei konnte die kontrollierende Streife bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch feststellen. Später konnte bei dem Mann ein Alkoholwert von umgerechnet 0,28 Promille nachgewiesen werden. Anders als bei Kraftfahrzeugführer über 21 Jahre und außerhalb der Probezeit, besteht für Fahranfänger keine 0,5 Promille-Grenze, sondern ein generelles Alkoholverbot. Den PKW-Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 250,- Euro.

Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Aisch