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Testpflicht in den Bezirkskliniken Mittelfranken läuft aus

FFP2-Maskenpflicht gilt vorerst weiterhin

Ansbach, 28. Februar 2023 – Ab morgen, 1. März 2023, müssen Besucherinnen und Besucher in den Kliniken und Einrichtungen der Bezirkskliniken Mittelfranken keine negativen Corona-Schnelltests mehr vorweisen. Die Maskenpflicht gilt vorerst weiterhin – laut Gesetzgeber müssen Besucherinnen und Besucher noch bis 7. April eine FFP2-Maske tragen.

Für Beschäftigte der Bezirkskliniken Mittelfranken sowie Patientinnen und Patienten entfällt die Test- und Maskenpflicht zum 1. März vollständig. Damit laufen die weitreichenden Hygieneauflagen aus, die die Bezirkskliniken aufgrund der dreijährigen Corona-Pandemie eingeführt haben.

Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen bis 7. April gelten. Angesichts der stabilen Infektionslage beschlossen die Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, die meisten Maßnahmen vorzeitig zurückzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung, Bezirkskliniken Mittelfranken