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Geflügelpest: Weitere Schutzmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest

Ansbach, 28. November 2022 – Im Gebiet der Stadt Ansbach gelten seit Freitag verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gegen die Geflügelpest. Grund dafür sind Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern.

Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Stadt Ansbach hat dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird geregelt, dass Ausstellungen und Märkte verboten werden ebenso wie das Füttern von Wildvögeln. Das Fütterungsverbot für Wasservögel zielt darauf ab, den Infektionsdruck aus der Wildtierpopulation zu steuern. Das Füttern von Singvögeln wird nicht verboten, sondern ausdrücklich empfohlen. Ausstellungen mit nicht empfänglichen Tieren, wie Tauben oder Säugetieren (Kaninchen), sind davon nicht betroffen.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach