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+++ E-Akte statt Papierakte – Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische Akte regulär ein +++

Justizminister Eisenreich: „Die Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i. Bay. führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“

Die Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und Oberlandesgerichten in Zivilsachen wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Bereits 21 der 22 bayerischen Landgerichte und zwei der drei Oberlandesgerichte setzen die E-Akte im Regelbetrieb ein. An den Landgerichten Landshut, Regensburg, Coburg, Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof, Amberg, Würzburg, Memmingen, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Passau, Kempten (Allgäu), Bamberg, Schweinfurt, Traunstein, München I, Augsburg, Bayreuth, Deggendorf, München II und den Oberlandesgerichten München und Nürnberg wurde die E-Akte eingeführt.

Bis heute wurden ca. 119.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“

Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen: Am 7. November 2022 stellen die Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i. Bay. auf die elektronische Akte in Zivilsachen um.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i. Bay. führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“

In den nächsten Monaten werden weitere Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann.

Zudem wird die elektronische Akte derzeit an fünf Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen in Betreuungs- und Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen, beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen. Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 126 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Das bayerische Justizministerium geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt wurden. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Dr. Gudrun Lehnberger, der Direktorin des Amtsgerichts Ansbach, und Christian Freudling, dem Direktor des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay.: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Ansbach und Weißenburg i. Bay. darf ich mich bei Ihnen
und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz