Geflügelpest: Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe wird beschränkt
Ansbach, 21. Oktober 2022 – Um die Einschleppung der Geflügelpest in den Freistaat Bayern zu vermeiden, beschränkt die Stadt Ansbach die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe. Dazu wird zum 24. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 25. Oktober 2022 in Kraft tritt und eine Untersuchungspflicht für den Handel beinhaltet.
Die aktuelle Infektionslage wird als schwerstes Geflügelpest-Geschehen eingestuft, welches bislang in Europa registriert wurde. Momentan breitet sich die schwer verlaufende Form der aviären Influenza, auch Vogelgrippe genannt, von Norddeutschland insbesondere über den Handel nach Süden aus. Ein Ausbruch wäre mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrechenden Handelsrestriktionen verbunden. Um dies zu verhindern, wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die zum 25. Oktober 2022 in Kraft tritt.
Konkret dürfen ab diesem Tag Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im nichtstationären Handel, dem sogenannten Reisegewerbe, gewerbsmäßig nur nach einer Untersuchung auf den Geflügelpesterreger abgegeben werden. Die Untersuchung hat längstens vier Tage vor der Abgabe der Tiere zu erfolgen. Die Maßnahmen sind sofort und ohne zeitliche Verzögerung umzusetzen.
In der Allgemeinverfügung, die auf der Homepage der Stadt Ansbach veröffentlicht ist, sind alle Details zu den geforderten Testverfahren und –Fristen enthalten. Für Fragen steht das Veterinäramt während der Dienstzeit unter der Telefonnummer 0981/468-8001 oder per E-Mail veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de zur Verfügung.
Bisher keine Übertragung auf Menschen in Deutschland
Grundsätzlichen können Menschen an einigen Varianten der Geflügelpest erkranken und selten treten solche Fälle auch auf. In Deutschland wurde jedoch noch keine Übertragung auf den Menschen bekannt. Zudem wurde bisher noch keine Weiterverbreitung des Virus von Mensch zu Mensch beobachtet.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach