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Feuchtwangen: +++ Sicherheit und Verkehrsmaßnahmen während der Mooswiese – Polizei gibt Informationen +++

Auch während der diesjährigen Mooswiese müssen sich die Besucher auf Änderungen in der Verkehrsführung und auf die Einrichtung von Haltverboten einstellen. Um jeder Besucherin und jeden Besucher ein unbeschwertes Vergnügen zu ermöglichen, bitten die Ordnungshüter darum, vor allem die folgenden Hinweise zu beachten: Bitte zum Parken nur die ausgewiesenen bzw. vorhandenen Parkplätze nutzen. Erlassene Halte- und Parkverbote unbedingt beachten! Verkehrs- und Parkverstöße werden konsequent geahndet, bei schwerwiegenden Verstößen werden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt!
Rettungswege sind unbedingt freizuhalten, dies betrifft vor allem die Halteverbote im Walkmühlweg sowie der Schützenstraße! Setzen Sie sich nach Ihrem Festbesuch nicht alkoholisiert ans Steuer bzw. fahren Sie bei angetrunkenen Fahrzeugführern nicht mit! Die Polizei wird während der Festtage sicherlich verstärkt kontrollieren. Lassen Sie keine Wertgegenstände für jedermann sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen sie auch keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt im Festzelt zurück und legen diese nicht achtlos beiseite! An oberster Stelle stehen natürlich erneut die Sicherheit auf dem Festplatz und der Schutz der Besucher.
Deshalb werden wieder vermehrt uniformierte und auch zivile Einsatzkräfte auf dem Festplatz patrouillieren und dazu beitragen, Gewalttätigkeiten bereits im Keim zu ersticken, um allen ein friedliches Fest zu ermöglichen. Um Verständnis wird gebeten, dass insbesondere Rucksackträger und Besitzer größerer Tasche besonderes Interesse bei Sicherheitsdienst und Polizei wecken. Sie müssen damit rechnen, etwas gründlicher als sonst kontrolliert zu werden. Wichtig ist den Ordnungshütern auch, dem Alkoholmissbrauch, besonders durch Jugendliche entgegenzutreten. Werden von den Einsatzkräften alkoholisierte Jugendliche angetroffen, so müssen diese mit einer Gewahrsamnahme bzw. der Zuziehung und Abholung durch die Erziehungsberechtigten rechnen. Je nach Einzelfall behalten sich die Polizeibeamten vor, das zuständige Jugendamt oder die Führerscheinstelle hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Mooswiesenverordnung untersagt vor allem den Festbesuchern, alkoholische Getränke aller Art oder Waffen, sowie waffenähnliche Gegenstände, wie Hieb- oder Stoßwaffen und Wurfgeschosse, auf den Festplatz mitzubringen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße belegt werden. Jeder kann dazu beitragen, dass die kommenden Festtage zu einem unbeschwerten und fröhlichen Erlebnis werden können.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen