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Reduzierte Mehrwertsteuer: Stadtwerke Ansbach raten Zähler rechtzeitig abzulesen

Ansbach, 15.07.2020 – Stadtwerke-Kunden mit einer Jahresabrechnung, die bis zum 31. Dezember 2020 ihre Zählerstände für Strom, Gas und Trinkwasser ablesen, erhalten den gesenkten Mehrwertsteuersatz für den gesamten Abrechnungszeitraum verrechnet.

Maßgebend für die Berechnung des Steuersatzes ist der Leistungszeitraum, dies bedeutet für unsere Kunden, dass der gesamte Energieverbrauch auf der Jahresrechnung 2020 mit dem Steuersatz von 16 % für Strom- und Gaslieferungen bzw. 5 % für Wasserlieferungen berechnet wird. Voraussetzung ist daher:
Zählerstandsmeldung bis spätestens 31.12.2020

Für unsere Geschäftskunden, die eine monatliche Abrechnung erhalten, gelten die neuen Mehrwertsteuersätze für die Abrechnungen ab 01. Juli bis 31. Dezember 2020.