Gunzenhausen: +++ Kein warmes Wasser +++
In einem Zweifamilienhaus in einer westlichen Landkreisgemeinde wohnen eine 70-Jährige und ihr 54-jähriger ehemaliger Schwiegersohn, sie sind beide Eigentümer des Anwesens. Die Heizanlage für das warme Wasser der Schwiegersohnwohnung befindet sich in der Wohnung der Dame, welche die Energiezufuhr dafür abgestellt hat. Der Grund dafür sind angeblich unbezahlte Rechnungen, was der Ex-Schwiegersohn aber abstreitet. Mit der Rechtmäßigkeit der Forderungen beschäftigt sich bereits das Amtsgericht. Nachdem die ehemalige Schwiegermutter das Recht ihres ehemaligen Schwiegersohns auf warmes Wasser weiterhin ignoriert, muss sie nun mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen