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7-Tage-Inzidenz in Ansbach unterschreitet konstant den Wert 50 – Neue Regelungen ab 28. Mai 2021

Nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts hat die 7-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen in der Stadt Ansbach den Grenzwert 50 unterschritten. Damit treten in der Stadt Ansbach ab Freitag, den 28. Mai 2021, neue Regelungen in Kraft.

Für den Einzelhandel ist somit ab Freitag die Öffnung von Ladengeschäften für Kunden ohne vorherige Terminbuchung möglich. Die Bestimmungen zur Maskenpflicht und der Personenanzahl bleiben unverändert.

Für Kindergärten und –krippen entfällt der eingeschränkte Regelbetrieb, sie dürfen wieder regulär öffnen. In Grundschulen findet Präsenzunterricht statt, bei den weiterführenden Schulen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt (sofern die 7-Tage-Inzidenz-Werte bis zum Ende der Pfingstferienstabil unter 50 bleiben). Es ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Museen, Ausstellungen, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten dürfen nun ohne Terminvereinbarung und Kontaktdatenerhebung öffnen.

Die Kontaktbeschränkungen, die Treffen von zwei Haushalten (maximal fünf Personen) erlauben, bleiben unverändert. Diese ändern sich erst bei einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35.

Änderungen für die nach Paragraf 27 12.Bay.IfSMV definierten weiteren Öffnungsschritte, wie die Öffnung der Außengastronomie, Kinos und Theater oder von Innenbereichen von Sportstätten ohne Test sowie Kontaktsport unter freiem Himmel bedürfen der Zustimmung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die Stadt Ansbach wartet nach der Beantragung bei der Regierung von Mittelfranken auf Freigabe durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Sobald diese vorliegt, werden wir entsprechend informieren

Quelle: Stadt Ansbach