Anzeige

3-G-Nachweis im Landgericht

Ab dem 10.01.2022 können die Justizgebäude für Besucher nur noch mit einem gültigen 3G-Nachweis betreten werden.

Es muss ein entsprechender Nachweis (Impfnachweis, Nachweis über die Genesung oder aktueller negativer Testnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument) bereits beim Betreten des Gebäudes an der Eingangskontrolle vorgezeigt werden. Anderenfalls kann kein Zugang gewährt werden. Für einen aktuellen Testnachweis darf nach den derzeit geltenden Bestimmungen die zugrundeliegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test o.Ä. maximal 48 Stunden.

Daneben gilt weiterhin, dass bei Betreten des Gebäudes und in allen öffentlich zugänglichen Bereichen (Flure, Lichthöfe, Toiletten usw.) alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, eine FFP2-Maske zu tragen haben, welche mitgebracht werden muss.

Prozessbeteiligte und Antragsteller sind von dieser Regelung ausgenommen.

Quelle: Landgericht Ansbach