🏆 Verlosung🏆
Fränkisches Brauereifest feiert 10-jähriges Jubiläum 2019
Vom 2. bis 4. August 2019 fließt wieder reichlich Bier bei Landwehr-Bräu in Steinsfeld
Steinsfeld, 26.07.2019 – Auch zum 10. Fränkischen Brauereifest hat sich LANDWEHR-BRÄU spannende Programmpunkte einfallen lassen. Veranstaltungszeitraum ist vom Freitag, 2. bis Sonntag, 4. August 2019 in Steinsfeld.
Ein bierkultureller Höhepunkt im Hause LANDWEHR-BRÄU ist das jährliche Fränkische Brauereifest, das immer am ersten Wochenende im August stattfindet: Feinste Biere, regionale Spezialitäten und zünftige Musik locken unzählige Besucher in den LANDWEHR-BRÄU Brauereigarten. Darunter viele Kirchweihburschen und -Madli, die sich parallel zum jährlichen fränkischen Kirchweihburschentreffen einfinden.
Das gesamte Programm finden Sie hier
Am Fränkischen Abend am Freitag begrüßen wir Klaus Karl-Kraus in unserer Mitte – Fränkischer Humor vom Feinsten. Im Anschluss erleben Sie die Brauertaufe eines Brauerlehrlings.
Der Samstag steht wie immer ganz im Zeichen des Kirchweihburschentreffens. Am Abend sorgen erstmals die Rothsees von der Landwehrbräu-Bühne aus für Stimmung.
Am Sonntag erleben Sie – nach einem großen Festumzug – die Proklamation der Gauschützenkönige des Schützengau Ansbach.
Natürlich gibt es wie immer Kaffee und Kuchen in Hof des Brauereigasthofes. Den kleinen Gästen wird ein großes Kinderprogramm geboten – Spielen wie anno dazumal mit Torwandschießen am Hopfengarten, Streichelzoo, Oldtimer-Bulldog und Krüge bemalen.
Text: Landwehr-Bräu, Steinsfeld
🏆Gewinnspiel🏆
Und weil das alles nicht reicht, verlost Fränkischer in Zusammenarbeit mit LANDWEHR-BRÄU wieder einen Tisch für acht Personen am Freitagabend, den 2. August 2019. Dabei sind jeweils ein Getränk und Essen pro Person mit dabei.
Und wie könnt ihr gewinnen? Wie immer 😉 Werdet Fans der Facebook-Seiten von „Ansbacher“, „Ansbacher Landkreis“ und „LANDWEHR-BRÄU“ und verlinkt mindestens vier eurer Begleitpersonen in einem Kommentar unter dem Beitrag auf Facebook.
Beginn des Gewinnspiels ist am Freitag, 26. Juli 2019 um 16 Uhr. Die Verlosung findet am Mittwoch, 31. Juli 2019 um 12 Uhr. Bis dahin viel Glück!
Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel – Rechtliche Hinweise
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” und “Landwehr-Bräu” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Verlosung Brauereifest 2019“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 31. Juli 2019 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich).
Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Mitarbeiter von Fränkischer und Landwehr-Bräu sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Beginn und Ende des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel beginnt ab dem 26. Juli 2019 und endet am 31. Juli 2019, 12.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.
3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht
Gegenstand des Gewinnspiels ist ein Tisch für acht personen inkl. einem Getränk und Essen pro Person am Freitag, den 2. August 2019 des Brauereifests (in diesen Gewinnspielbedingungen auch “Verlosung Brauereifest 2019“ genannt) und findet in Kooperation mit Landwehr-Bräu statt.
Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Gewinn liegt, gegen Vorlage des Personalausweises, bei Landwehr-Bräu bereit.
Der Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.
Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.
4. Beginn der Verlosung
Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 31.Juli 2019 um 12.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 31. Juli 2019 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).
5. Kontaktierung des Gewinners per facebook
Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Gewinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 4 Kalendertagen zu melden und seine vollständige Adresse mitzuteilen. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.
6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner
Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.
7. Datenschutz
Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.
Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.
Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).
Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.
Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.
8. Veranstalter
Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.
Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie http://xn--frnkischer-r5a.de/impressum/ einsehen.
9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels
Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
10. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.
12. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.