+++ Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk – Schon beim Kauf auf Sicherheit achten +++
Für viele gehört „Böllern“ zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch heuer wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten – und das nicht erst beim Entzünden der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Der Zoll rechnet in den nächsten Wochen wieder mit einer hohen Anzahl an nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, die aus dem europäischen Ausland mitgebracht bzw. im Internet bestellt werden, und gibt daher folgenden Warnhinweis: Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung.
Die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerks- und Knallkörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union, das heißt zum Beispiel bei Einfuhren aus Tschechien oder Polen.
Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper auch Gefahr für Leib und Leben bestehen. „Nicht zugelassene Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, zum Beispiel auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und des unbekannten Explosivstoffs oder der verwendeten Menge, zu schlimmsten Verletzungen führen.
Wer sich selbst und andere nicht gefährden will, für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!“
Der Zoll rät somit dringend, nur offiziell zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und immer darauf zu achten, dass dieses mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen ist.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.zoll.de.
Quelle und Foto: Hauptzollamt Nürnberg