Wörnitz: +++ Fallaufklärung von Sachbeschädigung durch Graffiti +++
Eine Fußgängerunterführung in Wörnitz wurde bereits am 17. Dezember 2021 durch diverse Graffitis besprüht. Dadurch wurde ein Wandgemälde, das im Rahmen des Sommerferienprogramms durch viele Kinder/Jugendliche in Wörnitz gefertigt wurde, beschädigt. Der Sachschaden wird auf mind. 800 Euro
geschätzt.
Bei der Tatausführung konnten die zwei Täter sogar auf frischer Tat durch einen zufälligerweise vorbeikommenden Anwohner ertappt werden. Die Jugendlichen schreckten jedoch nicht davor zurück, den Anwohner bezüglich ihrer Personalien und Telefonnummern anzulügen. Da die Täter auch angaben sich um die Reinigung kümmern zu wollen wurde zunächst nicht die Polizei verständigt.
Erst als herauskam, dass sie die Graffitis nicht reinigen bzw. die Personalien falsch waren erfolgte eine Anzeigenerstattung durch die Gemeinde Wörnitz. Bei den Ermittlungen wurde klar, dass die Jugendlichen Phantasienamen und nicht ihre Telefonnummern angeben haben. Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgte zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung an die Presse.
Kurz vor Silvester verwirklichte sich dann noch ein weiterer „Künstler“ in der Fußgängerunterführung und beschmierte diese mit noch gröberen Schimpfwörtern. Auch hier entstand Sachschaden in Höhe von mindestens 800 Euro.
Nach schlussendlich sehr umfangreichen Ermittlungen durch hiesige Dienststelle konnten die Täter nun ermittelt werden.
Bei der ersten Sachbeschädigung handelte es sich um zwei schuldunfähige Kinder (11Jahre + 13 Jahre). Bei dem Täter der an Silvester sein Unwesen trieb handelt es sich um einen 15-jährigen Jugendlichen. Dieser wollte nach bisherigem Ermittlungsstand den beiden „kleineren Graffiti-Künstlern“ zeigen, wie man es „richtig“ macht. Alle Täter waren geständig.
Die schuldunfähigen Kinder haben strafrechtlich keine Konsequenzen zu erwarten, jedoch ergeht eine Meldung an das Jugendamt und die Eltern müssen gegebenenfalls für den entstandenen Sachschaden haften.
Der 15-jährige, bereits strafmündige Jugendliche, muss sich hingegen strafrechtlich bereits voll für seine Tat verantworten. Er muss ggf. mit Sozialstunden oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Jugendfreiheitsstrafe rechnen. Zivilrechtlicher Schadensersatz ist von ihm bzw. seinen Eltern ebenfalls denkbar.
Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen