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Weißenburg: +++ Mehrere Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Bei Verkehrskontrollen von Kleinkrafträdern, wurden gleich mehrere Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz festgestellt, da das Versicherungsjahr der kontrollierten Fahrzeuge abgelaufen und diese dementsprechend nicht mit dem aktuellen Versicherungskennzeichen ausgerüstet waren. Für die jeweiligen Fahrzeugführer*innen bedeutete das die Einleitung eines Strafverfahrens.

Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang um Beachtung, dass ein Versicherungskennzeichen für Kraftfahrzeuge wie Motorroller oder E-Scooter jährlich zum 1. März abläuft. Dieses Jahr wechselt die
Kennzeichenfarbe von blau auf grün.

Quelle: Polizeiinspektion Weißenburg