Wassertrüdingen + Dinkelsbühl: +++ Vorfahrtsverletzung +++
Wassertrüdingen: Am Donnerstag, 14.04.2022 gegen 11.45 Uhr befuhr ein 79-jähriger Pkw-Fahrer die St 2218 und wollte an der Einmündung Zollhaus in Richtung Wassertrüdingen einfahren. Hierbei hatte er die Vorfahrt zu gewähren. Da er irrigerweise von einer Rechts-vor-Links-Regelung ausging, fuhr er ungebremst in die St 2221 ein und erfasste den Kleintransporter eines 39-Jährigen. Durch den Zusammenstoß wurde glücklicherweise niemand verletzt, jedoch entstand an den beiden Fahrzeugen, welche nicht mehr fahrbereit waren, ein geschätzter Schaden in Höhe von ca. 15.000 Euro.
Dinkelsbühl: Ebenfalls um 11.45 Uhr befuhr eine 74-jährige Pkw-Fahrerin in Dinkelsbühl mit ihrem Pkw denHoffeldweg. An der Kreuzung zum Gaisfeldweg missachtete Sie die Rechts-Vor-LinksRegelung und stieß mit dem Pkw eines 45-Jährigen zusammen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 8000 Euro.
Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl