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Waldbrandgefahr: Absolutes Rauchverbot und Grillverbot am Zeilberg

Aufgrund der großen Hitze und Trockenheit wird am Waldspielplatz am Zeilberg offenes Feuer oder Grillen in dem dortigen Grillplatz mit Rost nicht mehr gestattet.

Laut Bayerischem Waldgesetz gilt zudem zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober im Wald absolutes Rauchverbot. Weggeworfene Kippen sind in dieser Lage höchstgefährlich und können ebenso wie Funken vom Grillen einen Waldbrand auslösen.

Die Stadt Ansbach bittet alle Nutzer des Platzes sowie des angrenzenden Kinderspielplatzes das Verbot dringend zu beachten!

Quelle: Stadt Ansbach