Ulsenheim: +++ Fahren ohne der notwendigen Fahrerlaubnis +++
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle eines Pkw´s mit Anhänger am Samstag, 22.05.2021 um 21:30 Uhr konnte festgestellt werden, dass der männliche Fahrer lediglich die Fahrerlaubnisklasse „B“ vorweisen konnte.
Bei genauerer Betrachtung stellten die Beamten fest, dass für das Gespann die Fahrerlaubnisklasse „BE“ notwendig gewesen wäre. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Windsheim