Uffenheim: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der A 7 am Dienstag, 26.11.2019 gg. 04.00 Uhr, wurde ein Pkw mit Anhänger angehalten. Der 52-jährige Fahrzeugführer konnte nur die Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen, hätte aber die Klasse BE benötigt. Da er seinen Wohnsitz im Ausland hatte, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Sein Beifahrer, der der Halter des Pkw war, wurde ebenfalls belangt, da er zugelassen hatte, dass sein Pkw ohne entsprechende Fahrerlaubnis geführt wurde.
Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg