Treuchtlingen: +++ Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz +++
bei einer Kontrolle eines Friseurladens in Treuchtlingen wurde festgestellt, dass der Inhaber des Geschäfts einem Kunden die Haare schnitt. Der Kunde trug hierbei keinen Mund-Nasenschutz.
Nun wird gegen den Kunden und auch gegen den Gewerbetreibenden ermittelt. Der Gewerbetreibende hätte auf seinen Kunden zum Tragen des Mundschutzes einwirken müssen.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen