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Treuchtlingen: +++ Verstöße bezüglich der Ausgangssperre +++

In der Silvesternacht wurden insgesamt zehn Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz geahndet.

Zehn Personen in Treuchtlingen, Döckingen und Schambach konnten bezüglich der Ausgangssperre ab 21 Uhr keinen trifftigen Grund vorweisen, welcher ihnen den Aufenthalt in der Öffentlichkeit erlaubt. Ein Böllern in der Öffentlichkeit war definitiv kein trifftiger Grund. Eine Geldstrafe bleibt in allen Fällen nicht aus.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen