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Treuchtlingen: +++ Unerlaubte Fernzulassung +++

Am Montagnachmittag, 21.11.2022 wurde bei einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet festgestellt, dass an einem Sattelauflieger in Deutschland österreichische Ausfuhrkennzeichen angebracht wurden. Die vorgenommene Fernzulassung ist jedoch nicht erlaubt.

Daher wurde dem 37-jährigen Fahrzeugführer bis zur ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeuges mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch, einem Steuervergehen und der Fahrzeugzulassungsverordnung eingeleitet. Da er zudem seine Ladung während der Fahrt nicht gesichert hatte, wird eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung zur Anzeige gebracht.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen