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Treuchtlingen: +++ Schwerer Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen +++

Am Montag, 30.03.2020, gegen 18.55 Uhr, ereignete sich in der Nürnberger Straße in Treuchtlingen ein Verkehrsunfall, bei welchem eine Person schwer und eine weitere Person leicht verletzt wurden.

Ein 21-jähriger Pkw-Fahrer wollte aus einer untergeordneten Straße auf die Nürnberger Straße einfahren. Nach ersten Ermittlungen übersah er vermutlich aufgrund der tief stehenden Sonne, den auf der Nürnberger Straße von links kommenden Pkw eines 20-jährigen Mannes. Trotz eines sofort eingeleiteten Ausweichmanövers konnte dieser den Zusammenstoß nicht mehr verhindern und prallte gegen die linke Fahrzeugseite des 21-Jährigen. Dieser überschlug sich und kam auf dem gegenüber liegenden Grünstreifen zum Liegen.
Der 21-Jährige wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und konnte nur mittels Rettungsschere durch die Feuerwehr geborgen werden. Anschließend wurde der junge Mann mit dem Rettungshubschrauber in eine Nürnberger Klinik verbracht. Der Fahrer des zweiten beteiligten Pkw wurde leicht verletzt und kam zur ambulanten Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 50.000 Euro.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach wurden die Sicherstellung der beiden Fahrzeuge und die Hinzuziehung eines Sachverständigen angeordnet. Zur Bergung des Verletzten und Absicherung der Unfallstelle waren die Feuerwehren aus Treuchtlingen, Weißenburg und Pappenheim eingesetzt.

Unerfreulich zeigte sich das Verhalten vieler Schaulustiger, welche trotz der derzeitigen Aufenthaltsbeschränkungen und Ansammlungsverboten sich an der Unfallstelle aufhielten und die Rettungskräfte bei ihren Tätigkeiten behinderten. Daher mussten zur weiteren Absicherung des Nahbereiches und Auflösung der Ansammlungen weitere Polizeistreifen aus Weißenburg und vom Unterstützungskommando aus Nürnberg angefordert werden.
Die Polizei Treuchtlingen bittet daher nochmals eindringlich darum, das Gaffen zu unterlassen und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit nicht zu stören. Insbesondere in der jetzigen Krisenzeit ist ausreichender Mindestabstand für die Einsatzkräfte und für alle Bürger besonders zu beachten.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen