Treuchtlingen: +++ Keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten geführt +++
Gegen einen 35-jährigen Mann wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Fahrpersonalgesetzt eingeleitet, da er am Sonntag, 01.11.2020, gegen 21.00 Uhr, bei der Kontrolle seines Kleintransporters mit Anhänger auf der Bundesstraße 2 keinerlei Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorweisen konnte.
Er transportierte gewerbliche Waren und wäre somit verpflichtet gewesen, die Aufzeichnungen zu führen. Da der 35 Jahre alte Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er vor der Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen