Treuchtlingen: +++ Fahrerlaubnis reichte nicht aus +++
Am Montagmorgen, 24. Juni 2024 wurde auf der Bundesstraße 2 ein Gespann aus Kastenwagen und Wohnanhänger einer Kontrolle unterzogen. Für dieses Gespann hätte der 32-jährige Fahrer die Fahrerlaubnisklassen B und E benötigt. Bei der Überprüfung der zum Führen erforderlichen Dokumente fiel auf, dass er lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist. Daher wurde die Weiterfahrt unterbunden. Gegen ihn erging eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen