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Treuchtlingen: +++ E-Scooter ohne Führerschein +++

Am Dienstagmittag, 06.09.2022 stellten Beamte der Polizei Treuchtlingen gleich zwei unzulässige Fahrten mit E-Scootern in der Elkan-Naumburg-Straße fest.

Ein 32-Jähriger war mit seinem Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h unterwegs, obwohl er nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Genauso verhielt es sich mit einem 16-jährigen Treuchtlinger, dessen Roller 30 km/h schnell war. In diesem Fall bestand zudem kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug.

Nach der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung dürfen E-Scooter lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufweisen. Andernfalls wird dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt. Gegen die beiden Männer wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen