Treuchtlingen: +++ Betrugsermittlungen nach Internetkauf +++
Am Montag, 08.02.2021, erstattete eine 62 Jahre alte Treuchtlingerin Anzeige wegen Warenbetruges, da sie über ein Verkaufsportal einen E-Book-Reader ersteigert und bezahlt hatte, dieser aber von der Verkäuferin nicht geliefert wurde.
Trotz mehrmaliger Aufforderungen, auch schriftlich, bekam die Geschädigte ihre ersteigerte Ware nicht zugesandt. Ihr entstand ein Schaden von ca. 120 Euro. Gegen die Verkäuferin wurde ein Strafverfahren wegen Warenbetruges eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen