Treuchtlingen: +++ Beschwerde deckte Fahren trotz Fahrverbot auf +++
Am Mittwochmittag, 3. Januar 2024 kam ein 41-Jähriger mit seinem Pkw zur Polizei Treuchtlingen und wollte sich über eine, aufgrund eines Verkehrsverstoßes, erteilte Verwarnung mit Verwarnungsgeld beschweren.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Pkw-Fahrer seit dem 30. Dezember 2023 ein wirksames Fahrverbot besteht. Gegen den Mann wird nun eine Strafanzeige wegen Fahren trotz Fahrverbot der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen