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Treuchtlingen: +++ Am Überweg Fußgänger das Überqueren nicht ermöglicht +++

Am Donnerstag, 15.10.2020, gegen 15.40 Uhr, missachtete ein 71 Jahre alter Pkw-Fahrer das Vorrecht eines Fußgängers am gekennzeichneten Überweg. Der Mann hielt am „Zebrastreifen“ in der Hauptstraße nicht an, als ein Fußgänger den Überweg sichtbar überqueren wollte. Gegen den Betroffenen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er vor der Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen