Waldbrandgefahr: Absolutes Rauchverbot und Grillverbot am Zeilberg
Aufgrund der großen Hitze und Trockenheit wird am Waldspielplatz am Zeilberg offenes Feuer oder Grillen in dem dortigen Grillplatz mit Rost nicht mehr gestattet. Laut Bayerischem Waldgesetz gilt zudem zwischen dem 1. März und dem 31.…