+++ Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen an Bundes-Staats- und Kreisstraßen +++
Grundsätzlich ist es so, dass bei Bäumen die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Grundstücksbesitzer liegt. Das bedeutet, dass dieser dafür Sorge tragen muss, dass durch seine Bäume keine Gefahren ausgehen. Diese sind beispielsweise…