Sport- und Schützenvereine können noch bis 1. März Vereinspauschale beantragen
Ansbach, 22. Februar 2024 – Die Sport- und Schützenvereine aus dem Stadtgebiet Ansbach können noch bis zum 1. März 2024 die Vereinspauschale beantragen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine in Form der Vereinspauschale.
Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein. Alle Informationen zur Vereinspauschale und die notwendigen Antragsvordrucke zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Stadt Ansbach in der Rubrik Sport erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach