Spalt: +++ Angeln nicht beaufsichtigt +++
Gegen einen 44-Jährigen aus dem Landkreis Ansbach ermittelt die Wasserschutzpolizei Gunzenhausen wegen eines Verstoßes nach dem bayerischen Fischereigesetz.
Er hatte am Ufer des Großen Brombachsee zwei beköderte Handangeln ausgelegt. Bei der Kontrolle hielt er sich mit seinem Boot auf dem See auf. Dadurch konnte er die Angeln nicht richtig beaufsichtigen.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen