Solnhofen: +++ Kennzeichen unvorschriftsmäßig angebracht +++
Bei einer Kontrolle eines Kraftrades am Sonntag, 13.06.2021, wurde festgestellt, dass das angebrachte Kennzeichen aus bereits kurzer Entfernung nicht mehr lesbar war.
Die Überprüfung ergab einen Neigungswinkel von 59 Grad. Der maximal zulässige Neigungsgrad für das Anbringen von Kennzeichen an Zweirädern beträgt 30 Grad. Gegen den 54-jährigen Fahrer und Halter des Motorrades wird nun wegen eines Vergehens des Kennzeichenmissbrauchs ein Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen