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Schnelldorf: +++ Verstoß gegen das Waffengesetz +++

Führen einer Schusswaffe

Im Rahmen einer Unfallaufnahme konnte im unverschlossenen Handschuhfach zufällig eine Schusswaffe (Luftpistole mit F-Kennzeichnung) festgestellt werden. Da die Schusswaffe jederzeit zugriffsbereit war und der 24-jährige keinen Waffenschein vorweisen konnte, wurde die Waffe sichergestellt. Deshalb erwartet ihn jetzt zusätzlich zur fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall, eine Anzeige wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach