Schnelldorf: +++ Mit zu geringem Abstand ohne Fahrerlaubnis unterwegs +++
Nach einer Abstandskontrolle der Verkehrspolizei Ansbach Ende Juli 2021 auf der Bundesautobahn A 7 sieht ein 45-Jähriger aus dem benachbarten Baden-Württemberg nun einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.
Er hatte mit seinem Lkw, der schwerer als dreieinhalb Tonnen war, nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand auf Autobahnen von fünfzig Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Deshalb wurde gegen ihn zunächst ein Bußgeldverfahren eingeleitet, bei dem er eine Geldbuße in Höhe von einhundert Euro sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg entgegen sah.
Weitere Ermittlungen in diesem Zusammenhang haben jetzt ergeben, dass der Trucker zum Zeitpunkt dieses Verkehrsverstoßes nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen ist.