Schnelldorf: +++ Fahrt trotz Fahrverbot +++
Im Rahmen einer Abstandskontrolle Mitte Mai 2021 gab ein 58-Jähriger Tscheche Anlass zur Beanstandung durch die Verkehrspolizei Ansbach, weil er auf der Bundesautobahn A 6 mit seinem Sattelzug nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hat.
Nun stellte sich heraus, dass gegen den Osteuropäer zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes und bereits seit Januar des vergangenen Jahres (2020) ein rechtskräftiges Fahrverbot bestanden hat. Auch damals hatte er es mit einem Lkw auf der Bundesautobahn A 6 in Westmittelfranken mit dem Mindestabstand nicht so genau genommen und wurde dabei gefilmt.
Deshalb haben die Ordnungshüter jetzt gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen
Fahrens trotz Fahrverbot eingeleitet.