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Rothenburg: +++ Verbotener Gegenstand +++

Am Dienstagvormittag, 25.06.2019 wurde bei einer 39-jährigen verwirrten Frau ein als Scheckkarte getarntes Klappmesser sichergestellt.
Gefährliche Gegenstände, wie etwa ein Messer, gelten nach dem aktuellen Waffenrecht als „verbotener Gegenstand“, wenn sie einen anderen Gegenstand vortäuschen bzw. mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Anzeige erfolgt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg