Rothenburg: +++ Beschädigung von Wahlplakaten +++
Aufgrund der anstehenden Kommunalwahl stellen die zur Wahl antretenden Parteien ihre Kandidaten und Ziele unter anderem mit Wahlplakaten dar.
Die Polizeiinspektion Rothenburg weist darauf hin, dass das vorsätzliche Beschädigen von Wahlplakaten den Straftatbestand der Sachbeschädigung darstellt.
Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg