+++ Richtig handeln bei Hass im Netz +++
Die Polizei erklärt zum Safer Internet Day am 11. Februar 2020 wie jeder gegen Hassbotschaften im Internet vorgehen kann. Beleidigung, Diskriminierung oder extremistische Parolen: Hassreden, die sich gegen bestimmte Personen und Personengruppen richten, finden über das Internet schnell Verbreitung und sind oft strafbar. Dem kann jeder etwas entgegensetzen und damit zu mehr Sicherheit im Internet beitragen. Deswegen informiert die Polizei anlässlich des Safer Internet Day 2020 über Wege und Möglichkeiten, aktiv gegen Hass im Netz vorzugehen.
Hassrede und Hate Speech finden sich in Kommentarspalten sozialer Netzwerke, in E-Mails oder in Messengerdiensten. Diese Inhalte sind eine Form von Gewalt, die über Sprache, Bilder und Worte in digitalen Medien verbreitet wird. Oft zielen solche Kommentare auf ganze Personengruppen ab. Diese werden beleidigt und bedroht beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Solche hasserfüllten Äußerungen sind strafbar, wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzen. In Deutschland schützt das Grundgesetz jede Person vor Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht. „Hassrede darf weder im realen Leben noch im Internet hingenommen werden. Entscheidend ist, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer gegen hasserfüllte Äußerungen und Kommentare wehren. Das ist ein wichtiges Signal an die Täter. Aber auch andere Netzwerkteilnehmer werden dadurch ermutigt, sich gegen Hass im Netz einzusetzen“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Die Polizeiliche Kriminalprävention klärt in vielfältigen Medien über Gegenreaktionen bei Hasskommentaren oder Beleidigungen auf. Dazu gehören Broschüren wie „KlicksMomente für Internetnutzer“ oder die Internetseiten www.polizeifürdich.de und www.zivile-helden.de.
Mit den Tipps der Zivilen Helden kann jeder gegen Hass im Netz handeln:
- „Ich kann einschreiten und Hassbotschaften widersprechen“ – Hassrede darf nicht hingenommen oder ignoriert werden.
- „Ich kann dokumentieren“ – Screenshots oder gespeicherte Chatverläufe sind ein Beweis, um Hasskommentare später melden zu können.
- „Ich kann es melden“ – die Hassbotschaften sollten auf jeden Fall angezeigt werden, beispielsweise beim Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) und der Polizei.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes