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Ramsberg: +++ Fischwilderei +++

Bei der Kontrolle eines Anglers aus Baden-Württemberg legte dieser einen gänzlich unausgefüllten Jahreserlaubnisschein vor. Er hatte weder seinen Namen, noch das Datum des Fangtages eingetragen. Dies ist vor Beginn des Angelns zwingend vorgeschrieben, da der Erlaubnisschein nur eine begrenzte Anzahl von Tagen zum Fischen berechtigt. Den Petrijünger erwartet eine Anzeige wegen Fischwilderei.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen