Phantas-Tisch: Verlosung zum Brauereifest der Landwehr-Bräu
Auftakt am Freitag, 3. August in Reichelshofen – Sonntag ist Familientag
Habt Ihr Lust auf Sommer, Sonne und Freibier? Die Landwehr-Bräu und wir verlosen einen Tisch für acht Personen – inklusive Verpflegung mit Essen und Trinken – auf dem Fränkischen Brauereifest am Freitag, 3. August 2018. Dort trefft Ihr auf nette Menschen, gute Musik und ein Bier aus der Region. Traditionell wird am ersten Augustwochenende im Brauereigarten in Reichelshofen gefeiert – drei Tage lang.
Das erste Wochenende im August startet mit einer Bierprobe der besonderen Art. Beim traditionellen Brauereifest der Landwehr-Bräu in Reichelshofen wird das neue, kaltgehopfte Jahrgangsbier ausgeschenkt, mit dem die Brauerei jedes Jahr eine ganz besondere Note präsentieren wird. Dazu wird drei Tage gefeiert – am Familiensonntag gibt es wieder ein großes Kinderprogramm.
Mit einem fränkischen Abend in gemütlicher Biergartenatmosphäre geht es am Freitag, den 3. August um 19:30 Uhr los. Dazu gehört der Bieranstich von Bierkönigin Nicole I. Die Blaskapelle Gattenhofen sorgt für die gesellige Biergemütlichkeit. Außerdem finden die Verleihung des Goldenen Bierkruges und des Feuerwehrförderpreises 2018 statt. Am Samstag startet das Programm um 16:00 Uhr; so richtig rund geht es dann am Abend, wenn wieder aus ganz Bayern zahlreiche Kirchweihburschengruppen zu Besuch kommen und sich vorstellen.
Sonntag ist großer Familientag. Beginn ist um 10:00 Uhr mit einem Gottesdienst und anschließendem Mittagessen. Am Nachmittag ist Familienprogramm unter dem Motto: Spielen wie anno dazumal mit Streichelzoo, Krüge bemalen, Oldtimer-Bulldog und Torwandschießen. Außerdem gibt es Kaffee und Kuchen. Parallel kann jeder Besucher die Brauerei auf eigene Faust erkunden. Hier dreht sich heuer alles um den Hopfen, der ja auch für das neue Jahrgangsbier eine große Rolle spielt.
Im Braustüble kann man verschiedene Hopfensorten erleben. Dort gibt es alles Wissenswerte und zusätzlich kann man an den unterschiedlichen Sorten auch einmal riechen, um den Unterschied wirklich zu erfahren. Höhepunkt ist dann im großen Braukeller das Zwickeln, das sonst nur dem Braumeister vorbehalten ist. Das heißt, jeder kann direkt aus dem 380 Hektar großen Lagertank ein kellerfrisches Bier zum Probieren zapfen. Im Hof des Brauereigasthofes tritt die Schäfflertanzgruppe Aub auf und im Brauereigarten spielen unterschiedliche Wirtshausmusikanten. Der bewährte Bustransfer bringt alle Gäste zum Brauereifest.
Das gesamte Programm und den Busfahrplan findet Ihr unter www.landwehr-braeu.de
GEWINNSPIEL
Wer einen Tisch für 8 Personen gewinnen will, schreibt einfach in die Kommentare unter dem Posting, mit wem er am Freitag zur Landwehr-Bräu kommen möchte…
Wir drücken die Daumen!
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Aus Allen, die bis zum 1. August 2018 um 19:30 Uhr an der Verlosung teilnehmen, ziehen wir den Gewinner, der dann im Posting von uns benachrichtigt wird. Für die Übergabe der Tickets bitte eine kurze Nachricht über den Seitenchat.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.
Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach.
Ausgelobter Gewinn
Zu gewinnen ist 1 Tisch für 8 Personen inkl. Speisen und Getränke für das Brauereifest der Landwehrbräu am 3. August 2018.
Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner. Insbesondere sind mit der Wahrnehmung des Gewinns entstehende Reise- und/oder Übernachtungskosten vom Gewinner selbst zu tragen.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind nur volljährige Personen, d. h. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Start Gewinnspiel: 26. Juli 2018, 17 Uhr MEZ Ende Gewinnspiel: 1. August 2018, 19:30 Uhr MEZ. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Mitgliedschaft auf Facebook und das Fansein von „Ansbacher” bzw. „Ansbacher Landkreis“ voraus.
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Ausschluss von der Teilnahme
Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Text In The City und mit Text In The City verbundenen Unternehmen sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter und deren Angehörigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Text In The City den Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen oder zu verschaffen suchen. Text In The City behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rückforderung der Gewinne vor.
Durchführung und Abwicklung
Die Gewinner werden durch eine Zufallsziehung am Ende der Auslobung ermittelt und über das FB-Profil benachrichtigt. Text In The City ist zur Übermittlung der Daten des Gewinners an etwaige Kooperationspartner berechtigt, um eine Durchführung/Abwicklung des Gewinns zu ermöglichen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Verstreicht eine von Text In The City festgesetzte Frist zur Inanspruchnahme bzw. Abholung des Gewinns fruchtlos, entfällt der Gewinnanspruch. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung bei Sach- oder sonstigen Gewinnen oder auf nachträgliche Änderung der Gewinne. Der im Rahmen des Gewinnspiels präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnen Gegenstand identisch. Text In The City ist bei Sach- oder sonstigen Gewinnen jederzeit berechtigt, einen gleichwertigen Gewinn mittlerer Art und Güte ersatzweise zu liefern.
Vorbehalt der Beendigung des Gewinnspiels
Text In The City behält sich vor, dass Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigungen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Text In The City ist hierzu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Haftung
Text In The City wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Text In The City übernimmt die Haftung für Rechts- und/oder Sachmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn ihr Fehler an den Gewinnen arglistig verschweigt. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen nicht übergegeben/wahrgenommen werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch. Text In The City haftet nicht für im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehende Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig (bei Personenschäden vorsätzlich oder fahrlässig) von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Text In The City verursacht.
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Text In The City ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, gestützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Einsender bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Text In The City. Die Haftung von Facebook im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Text In The City verwendet innerhalb Ihres Internetauftritts sogenannte Social Plugins („Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird („Facebook”). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz „Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Wenn Sie eine Webseite von Text In The City aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite des Internetauftritts von Text In The City aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir” Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über den Internetauftritt von Text In The City Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch einer Website von Text In The City bei Facebook ausloggen.