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Nürnberg: +++ Für den Hauptbahnhof Nürnberg gilt am Wochenende ein erweitertes „Waffenverbot“. +++

Die Bundespolizeidirektion München hat für das kommende Wochenende durch eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg ein Mitführverbot für Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer aller Art erlassen und die Bundespolizeiinspektion Nürnberg personell verstärkt, um die Einhaltung zu überwachen.

In der Nacht vom 15. auf 16. Juni und vom 16. auf 17. Juni kann es jeweils im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu vermehrten, zielgerichteten Kontrollen im Nürnberger Hauptbahnhof kommen. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit Zwangsgeldern bis zu einer Höhe von 200.- Euro sanktioniert werden. Darüber hinaus können verwaltungs- und strafrechtliche Ermittlungen die Folge sein.

Ausnahmen vom Verbot bestehen nur für Messer, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit nicht geeignet sind, erhebliche Verletzungen beizufügen.

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat im Jahr 2017 und im ersten Quartal 2018 einen Anstieg bei den Gewaltdelikten zu verzeichnen. Mehr als ein Fünftel der Körperverletzungsdelikte wurden in einer für die Geschädigten besonders gefährlichen Weise begangen. Hier spielen auch gefährliche Werkzeuge wie Messer und andere Stichwaffen eine Rolle.

Die Bundespolizei ist für die Abwehr von Gefahren auf Bahnanlagen verantwortlich und zielt mit der angeordneten Maßnahme darauf ab, die körperliche Unversehrtheit der Bahnreisenden und Bahnhofsgäste zu schützen und das Lagebild zu präzisieren.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann sowohl im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de <http://www.bundespolizei.de/> eingesehen werden.

Quelle: Polizeiinspektion Nürnberg