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Neuwahl des Landrates des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim am 9. Juni 2024

Amtszeit von Herrn Landrat Helmut Weiß endet mit Ablauf des 30. Juni 2024

Ansbach, 7. März 2024 – Die Regierung von Mittelfranken hat als Termin für die Neuwahl des Landrates des Landkreises Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim

Sonntag, den 9. Juni 2024,

festgesetzt.

Die Amtszeit von Herrn Landrat Helmut Weiß endet mit Ablauf des 30. Juni 2024. Von der Regierung von Mittelfranken ist deshalb ein Wahltermin zur Neuwahl eines Landrates festzusetzen. Dieser soll nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit stattfinden.

Die Wahl des Landrats wurde nach Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration mit dem Termin zur Europawahl am 9. Juni 2024 zusammengelegt.

Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlleiter, der ebenso wie seine Stellvertreterin vom Kreistag berufen wurde. Der Wahlleiter muss unter anderem die Landratswahl bekanntmachen und zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern.

Die Amtszeit des neuen Landrates beträgt sechs Jahre.

Quelle: Pressemitteilung, Regierung von Mittelfranken