Neustadt an der Aisch: +++ Betrugsdelikte +++
Eine 56-jährige Unternehmerin aus dem südlichen Landkreis hat vor wenigen Wochen eine notarielle Änderung im Handelsregister für ihre Firma vornehmen lassen. Nun erhielt sie ein Schriftstück, das nach dem ersten Anschein den Eindruck erweckt hat, von einer Behörde zu stammen. Darin wurden von der Frau rund neunhundert Euro für die Eintragung und die Veröffentlichung im Handelsregister gefordert. Der Betrag wurde ohne Bedenken von der Buchhaltung überwiesen. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt, die bundesweit immer wieder bei Polizeidienststellen angezeigt wird. Deshalb erstattete jetzt auch die 56-jährige bei der Inspektion Neustadt eine Strafanzeige.
Eine 30-jährige aus dem östlichen Landkreis wurde über ein „Soziales Netz“ von einer Frau aus Rheinland-Pfalz kontaktiert. Diese fragte nach, ob von ihr ein Kommunionkleid gekauft worden sei. Sie habe nämlich ein solches zum Verkauf angeboten und erhielt dann im so genannten „Chat“ ein Bild mit dem Personalausweis der Frau aus Franken. Diese wiederum ist noch im Besitz des Dokumentes, hatte jedoch besagtes Bild auf ihrem Handy gespeichert. Wie der bislang unbekannte Täter da dran gekommen ist, ist derzeit noch unklar. Bei der Polizei Neustadt, wohin sich die 30-jährige wandte, wurde nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Betrug sowie wegen Missbrauch von Ausweispapieren eingeleitet.
Eine 33-jährige aus dem östlichen Landkreis erhielt eine Mahnung eines Fernreisebusunternehmens in Höhe von rund siebzig Euro. Bereits Mitte Januar wurde der Frau ein Betrag in dieser Größenordnung per Lastschrift von ihrem Konto abgebucht. Dem hatte sie damals allerdings widersprochen und so das Geld wieder zurück auf ihr Konto erhalten. Jetzt erstattete sie Strafanzeige bei der Polizei Neustadt, wo wegen Betrug und der Fälschung beweiserheblicher Daten ermittelt wird. Ein bislang Unbekannter hat offenbar auf den Datensatz der 33-jährigen, der bei dem Unternehmen hinterlegt ist, unberechtigt zugegriffen und sich anschließend ein Ticket auf Rechnung gekauft.
Quelle: Polizeiinspektion Neustadt