Ansbach, 12.09.2019 – Die Miniaturgolfanlage am Schlossberg ist wohl schon Kult in Ansbach. Seit dieser Saison habe neue Pächter diesen übernommen, erneuert und wollen ihn mit Veranstaltungen auch neu bespielen. Wir möchten euch die Veränderungen nicht vorenthalten.
Der Minigolfplatz am Schlossberg in Ansbach hat Kultstatus und ist eines der wenigen Freizeitangebote im Outdoor-Bereich in Ansbach. Zentral und doch in der Natur können Kinder wie auch Erwachsene eine Auszeit nehmen und gemeinsam Spaß haben. Ein Biergarten mit kleinen Verpflegungsmöglichkeiten und Veranstaltungen werden das Spektrum künftig abrunden.
Die neuen Pächter
Seit 1971 gibt es nun schon die Miniaturgolfanlage in der Schlossstraße in Ansbach. Den ersten offiziellen Schlag durfte der damalige Oberbürgermeister Dr. Zumach durchführen, was alte Zeitungsberichte belegen.
Seit dieser Saison haben Andreas und Rossitza Lang, welche bereits durch das refill-Center in Ansbach bekannt sind, die Pacht übernommen. Im Laufe des Jahres 2018 wurde Andreas Lang von Bekannten angesprochen, dass die Minigolfanlage zur neuen Saison einen neuen Pächter suche. Und auf die Frage, ob er sich das vorstellen könne, war seine Antwort sofort: „JA! Für mich ist das Betreiben der Miniaturgolfanlage keine Arbeit! Es ist einfach wunderschön den ganzen Tag an der frischen Luft zu sein und Spaß mit den Besuchern, dem Verein und Freunden zu haben,“ erklärt uns Andreas Lang im Gespräch.
Seine Frau und er haben die Anlage Anfang des Jahres übernommen und erstmal einiges erneuern wollen. Die harte Arbeit hat sich aber gelohnt, wie wir finden.
Die Anlage – Das ist neu:
Die Erneuerungen waren umfangreich, sind aber noch nicht ganz abgeschlossen. „Hier wird Stück für Stück weitergearbeitet, alles auf einmal ist einfach nicht möglich!„ führt der neue Pächter aus. Größte Veränderung hat der Kassenraum, der sogenannte Kiosk, hinter sich. Hier wurden die gesamte Elektronik ausgetauscht, Wände gestrichen und gefliest, Küchenvitrine und Pizzaofen eingebaut. Auch die Toiletten wurden aufgefrischt und die Umrandungen der Bahnen gestrichen.
Aufgrund der Arbeiten können einige Neuerungen im Veranstaltungsbereich und der Bewirtung Einzug halten. Mit verändertem Logo und Design wurde die Homepage komplett verwandelt sowie eine Facebookseite für alle Fans eingerichtet.
Flyer: Miniaturgolf Ansbach
Veranstaltungen und mehr
Gruppenangebote
Die Anlage kann von Gruppen besucht und gemietet werden. Kindergeburtstage, Firmenfeiern, Vereine und Co sind alle herzlich willkommen. Der Biergarten kann gerne entsprechend dekoriert werden.
Essen – Weißwurstfrühstück und Co
Mit der Erneuerung des Kiosks haben die Pächter nun die Möglichkeit, die Bewirtung der Besucher auszubauen. Künftig gibt es hier Pizza, Kuchen und Eis. „Die gastronomische Bewirtung wird jetzt kein Angebot eines Restaurants übernehmen, aber ein bisschen geht schon was“, erklärt Andreas Lang. So gibt es seit September ein regelmäßiges Weißwurstfrühstück und auch die Minigolfer konnten beim Finale des Vereinsturnieres erst bewirtet werden.
In der nächsten Saison wollen die Pächter dieses Angebot noch erweitern, so soll es neben dem Weißwurstfrühstück an bestimmten Tagen ein weiteres Frühstücksangebot geben, so soll zum Beispiel im Frühjahr eine Ostersuche mit Frühstück stattfinden.
Veranstaltungen
Wie mit der Ostersuche soll neuer Schwung in die Minigolfanlage mit Biergarten gebracht werden. Und das schon sehr bald. Bereits am Wochenende des 28. und 29. Septembers ist einiges los in Kultgarten:
- Am 28. September 2019 spielt ab 16 Uhr der in Ansbach bekannte Musiker Edward C. Griffith
- Am 29. September 2019 verzaubert um 14.30 Uhr der Zauberer, Jörg Schuster, Klein und Groß
Weitere Ideen sind in Planung, sollen aber noch nicht verraten werden đ Also, vorbeischauen lohnt sich, Andreas und Rossitza freuen sich auf euch.
Öffnungszeiten (wetterabhängig) :
Montag bis Samstag von 14.30 bis 21 Uhr
Sonntag 10 bis 21 Uhr
Und so haben wir auch wieder eine Verlosung anzubietem, damit ihr alle Facetten der Minigolfanlage gleich ausprobieren könnt!
🏆Verlosung🏆
In Kooperation mit Miniaturgolf Ansbach verlosen wir drei mal zwei Minigolfpakete. Darin enthalten sind jeweils zweimal freier Eintritt, zwei Getränke und zwei Essen.
Was ihr dafür tun müsst?
Liked die Facebookseiten von Ansbacher und Miniaturgolf Ansbach und verlinkt eure Begleitperson in einem Kommentar unter dem Beitrag. Die Verlosung startet am Mittwoch, 18. September 2019 und endet eine Woche später um 12 Uhr. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel –
Rechtliche Hinweise
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” und “Miniaturgolf Ansbach” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Verlosung Miniaturgolf Ansbach“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 31. September 2019 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich).
Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Mitarbeiter von Miniaturgolf Ansbach sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Beginn und Ende des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel beginnt ab dem 6. September 2019 und endet am 11. September 2019, 12.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.
3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht
Gegenstand des Gewinnspiels sind jeweils drei Spaßpakete mit zweimal freien Eintritt mit je zwei Gutscheine für einem Getränk und ein Essen für das Miniaturgolf Ansbach (gültig bis Ende 2020) (in diesen Gewinnspielbedingungen auch “Verlosung Miniaturgolf Ansbach“ genannt) und findet in Kooperation mit Miniaturgolf Ansbach statt.
Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Gewinn liegt, gegen Vorlage des Personalausweises, bei Miniaturgolf Ansbach bereit.
Der Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.
Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.
4. Beginn der Verlosung
Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 25. September 2019 um 12.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 25.September 2019 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).
5. Kontaktierung des Gewinners per facebook
Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Gewinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 2 Kalendertagen zu melden und seine vollständige Adresse mitzuteilen. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.
6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner
Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.
7. Datenschutz
Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.
Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.
Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).
Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.
Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.
8. Veranstalter
Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.
Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie http://xn--frnkischer-r5a.de/impressum/ einsehen.
9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels
Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
10. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.
12. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.